(3) In der schriftlichen Arbeit hat der Prüfling anhand inhaltsübergreifender Fragestellungen seine beruflichen Kenntnisse des Huf- und Klauenbeschlags unter Aufsicht, insbesondere zu folgenden Inhalten, nachzuweisen:
- 1.
Evolution, Verhalten und Ansprüche der Tiere, insbesondere des Pferdes, Umgang mit Huf- und Klauentieren,
- 2.
Anatomie und Physiologie der Tiere, insbesondere des Pferdes, hauptsächlich des Bewegungsapparats mit Schwerpunkt Huf und Zehe,
- 3.
Erkrankungen des Bewegungsapparats, soweit der Hufbeschlag ihre Entstehung und Heilung beeinflusst,
- 4.
Grundsätze und Regeln für die Ausführung des Huf- und Klauenbeschlags bei regelmäßigen, unregelmäßigen, fehlerhaften und durch Erkrankung veränderten Hufen oder Klauen, Gliedmaßenstellungen und Bewegungsabläufen,
- 5.
Maßnahmen für besondere Gebrauchszwecke,
- 6.
Pflege beschlagener und unbeschlagener Hufe,
- 7.
Einrichtung des Arbeitsplatzes; Werkzeuge, Roh- und Werkstoffe sowie Fertigerzeugnisse des Huf- und Klauenbeschlags,
- 8.
Tiergesundheit und Tierschutz,
- 9.
Haftung des Hufbeschlagschmieds,
- 10.
Rechnungslegung und Kundenberatung.
Die schriftliche Arbeit soll nicht länger als 180 Minuten dauern. Sie ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, soweit diese für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern.