Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV) § 16Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 5 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.