Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)
§ 24 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.