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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.