In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
- 2.
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
- 3.
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
- 4.
Personalwesen gestalten und Personal führen und
- 5.
Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.