(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2953)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
die Handlungsbereiche nach § 5,
- 2.
die Prüfungsbewertungen nach § 15 Absatz 2 und 3,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
die Gesamtnote in Worten,
- 6.
Befreiungen nach § 14,
- 7.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 4.