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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung))
Anlage zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerkskammern

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3109;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

                                  Anlage
zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder
der Vollversammlung der Handwerkskammer

Wahlberechtigungsschein
zur Vornahme der Wahl der Arbeitnehmermitglieder
der Vollversammlung der Handwerkskammer
(§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahlen
der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer)

Der Inhaber dieses Wahlberechtigungsscheins

Herr/Frau ..................................................Arbeitnehmer(in),

wohnhaft in PLZ ..................Ort ......................................,

Str. ...............................Str.-Nr. ...............................

hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und
ist/war bis zum ..........................................als Mitarbeiter(in)
im Unternehmen (Namen des Unternehmens)

........................., PLZ...................... Ort....................,

Str. ......................Nr. ............, beschäftigt.

Sie/Er ist berechtigt, das Stimmrecht zur Wahl der
Arbeitnehmermitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer

........................................ auszuüben.

...................., den ....................

..........................*)

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*) Unterschrift des Betriebsrates, soweit dieser in den Betrieben
vorhanden ist, in allen übrigen Betrieben des Betriebsinhabers
oder seines gesetzlichen Vertreters (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung).
Im Falle der Arbeitslosigkeit kann der Wahlberechtigungsschein
auch durch die Agentur für Arbeit ausgestellt werden.