die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
- a)
der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München,
- b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Rosenheim als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,