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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - HZAZustV)
§ 37 Hauptzollamt Schweinfurt

Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
a)
der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg,
b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.