Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
- Berufsbildung, 
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung, 
- 6.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, 
- 7.
- Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten, 
- 8.
- Anwenden von Leimen und Klebern, 
- 9.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 10.
- Prüfen, Messen und Kennzeichnen, 
- 11.
- Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen, 
- 12.
- Trennen, 
- 13.
- Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken, 
- 14.
- manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen, 
- 15.
- Fügen, 
- 16.
- Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen, 
- 17.
- Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, 
- 18.
- Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, 
- 19.
- Verarbeiten von Zelluloid, 
- 20.
- Behandeln von Oberflächen, 
- 21.
- Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen, 
- 22.
- Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen, 
- 23.
- Montieren und Einbauen der Klaviatur, 
- 24.
- Einbauen der Stimmplatten, 
- 25.
- Stimmen von Instrumenten, 
- 26.
- Endmontage, 
- 27.
- Endkontrolle, 
- 28.
- Reparieren von Handzuginstrumenten.