Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz - HZvNG)
Art 24 Neubekanntmachung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der vom 1. Juli 2002 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.