In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
- 1.
der Firma C. und W. Kreis GmbH & Co. KG, Völklingen/Saar,
- 2.
der Firma C. und W. Kreis GmbH, Völklingen/Saar,
- 3.
der Firma Röchling-Burbach Wohnungs- und Baubetreuungs-GmbH, Völklingen/Saar.
Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.