In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
- 1.
der Firma Peter Roth KG, Saarbrücken, und
- 2.
der Firma Halberg-Guss GmbH, Saarbrücken-Brebach.
Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.