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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Art 5 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen sowie die Allgemeinen Vorschriften nach Abschnitt 10 der Allgemeinen Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.