Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Transparenzregister folgende Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister:
- 1.
Registerart, Registergericht, Registernummer sowie ein Ortskennzeichen, soweit vorhanden,
- 2.
Firma oder Name des Unternehmens,
- 3.
Rechtsform des Unternehmens,
- 4.
Sitz des Unternehmens,
- 5.
Gegenstand der Bekanntmachung,
- 6.
Elektronische Verknüpfung zu der Bekanntmachung,
- 7.
Tag der Bekanntmachung,
- 8.
Tag der Eintragung oder Anordnung.
§ 1 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.