Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV) § 7Übergangsregelung
§ 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Satz 2 und § 5 Absatz 1 Satz 2, ist erst ab dem 26. Juni 2018 anzuwenden.