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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2)
Modellansätze für Bewirtschaftungskosten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2822 - 2823)
 
Bei Ermittlung der Liegenschaftszinssätze sind die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.
 
I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
 
1. Verwaltungskosten (Stand 1. Januar 2021)
298 Eurojährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern
357 Eurojährlich je Eigentumswohnung
 39 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
Die vorstehend genannten Werte gelten für das Jahr 2021. Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind sie wie unter III. dargestellt anzupassen.
 
2. Instandhaltungskosten (Stand 1. Januar 2021)
11,70 Eurojährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden
88 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen
Die vorstehend genannten Beträge gelten für das Jahr 2021. Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind die Beträge wie unter III. dargestellt anzupassen.
 
3. Mietausfallwagnis
2 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung
 
II. Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung
 
1. Verwaltungskosten
3 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner und gemischter gewerblicher Nutzung
 
2. Instandhaltungskosten
Den Instandhaltungskosten für gewerbliche Nutzung wird jeweils ein Prozentsatz der Instandhaltungskosten für Wohnnutzung zugrunde gelegt.
100 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Büros, Praxen, Geschäfte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt
 50 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. SB-Verbrauchermärkte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt
 30 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Lager-, Logistik- und Produktionshallen und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt
 
3. Mietausfallwagnis
4 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner bzw. gemischter gewerblicher Nutzung
 
III. Jährliche Anpassung
Die Anpassung der Werte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich auf der Grundlage der in Satz 3 genannten Basiswerte mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro m2 sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf den vollen Euro zu runden.
 
Es wird von folgenden Basiswerten für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ausgegangen:
 
1. Verwaltungskosten
230 Eurojährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern
275 Eurojährlich je Eigentumswohnung
 30 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
 
2. Instandhaltungskosten
 9,00 Eurojährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden
68 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen