(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,
- 6.
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 8.
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,
- 9.
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,
- 10.
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
- 11.
Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen,
- 12.
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,
- 13.
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung,
- 14.
Erstellen von Software,
- 15.
Integrieren und Konfigurieren von Systemen,
- 16.
Durchführen von Systemtests,
- 17.
Technischer Service und Systemoptimierung,
- 18.
Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.