| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 1)
 | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
 |  | 
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 2)
 | a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
 |  | 
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 3)
 | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
 |  | 
| 4 | Umweltschutz (§ 15 Absatz 1 Nummer 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
 | während der gesamten
 Ausbildung
 | 
| 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 15 Absatz 1 Nummer 5)
 | a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
 |  | 
| Abschnitt 2 | 
| 1. Ausbildungsjahr | 
| Zeitrahmen 1 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
 | 3 bis 5 | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
 | 
| 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)
 | a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
 | 
| 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)
 | a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
 | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der
 Automatisierungstechnik
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
 | 
| Zeitrahmen 2 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
 |  | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
 |  | 
| 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)
 | b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren
 | 2 bis 4 | 
| 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 10)
 | c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
 |  | 
| 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)
 | e)technische Schnittstellen klärenf)Komponenten nach Vorgaben auswähleng)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
 |  | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der
 Automatisierungstechnik
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
 |  | 
| Zeitrahmen 3 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
 |  | 
| 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)
 | b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
 |  | 
| 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)
 | c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen
 | 
 2 bis 4
 | 
| 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)
 | g)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
 |  | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der
 Automatisierungstechnik
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnene)Steuerungen installieren
 |  | 
| 15 | Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)
 | a)Steuerungsprogramme erstellen
 |  | 
| Zeitrahmen 4 | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
 |  | 
| 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 11)
 | a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen
 | 
 
 1 bis 3
 | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der
 Automatisierungstechnik
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | g)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
 |  | 
| 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | 
| Zeitrahmen 5 | 
| 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)
 | g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
 |  | 
| 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 10)
 | a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
 | 1 bis 3 | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der
 Automatisierungstechnik
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | f)Einrichtungen der Energieversorgung und -verteilung bereitstellen
 |  | 
| Zeitrahmen 6 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
 |  | 
| 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)
 | g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
 |  | 
| 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)
 | c)Störungsmeldungen aufnehmen
 |  | 
| 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)
 | a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysieren
 | 3 bis 5 | 
| 16 | Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)
 | b)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmend)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen
 |  | 
| 17 | Instandhalten und Optimieren von
 Automatisierungssystemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)
 | e)Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen
 |  | 
| 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | 
| Zeitrahmen 7 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
 |  | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
 |  | 
| 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)
 | h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
 |  | 
| 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 11)
 | d)Tools und Testprogramme einsetzen
 |  | 
| 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)
 | a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
 | 2 bis 4 | 
| 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)
 | c)bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen mitwirkend)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
 |  | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | d)Sensoren und Aktoren montieren
 |  | 
| 15 | Konfigurieren und Programmieren von
 Automatisierungssystemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)
 | a)Steuerungsprogramme erstellenb)Automatisierungsgeräte programmierenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme konfigurieren und parametrierend)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Baugruppen der Steuerungstechnik konfigurieren und parametrieren
 |  | 
| Zeitrahmen 8 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
 |  | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
 |  | 
| 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)
 | d)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
 |  | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | i)elektrische Antriebe montieren, ausrichten, kuppeln und anschließen
 | 2 bis 4 | 
| 15 | Konfigurieren und Programmieren von
 Automatisierungssystemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)
 | f)Anwendersoftware zur Maschinen- oder Prozesssteuerung konfigurieren und parametrieren
 |  | 
| 17 | Instandhalten und Optimieren von
 Automatisierungssystemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)
 | b)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Komponenten und Antriebe instand halten
 |  | 
| 3. und 4. Ausbildungsjahr | 
| Zeitrahmen 9 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen
 |  | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigene)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleicheni)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
 |  | 
| 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)
 | i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
 |  | 
| 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)
 | d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
 |  | 
| 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs-
 entwicklung
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)
 | a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysierenb)Prozesszusammenhänge schnittstellenübergreifend beachten und deren Wechselwirkung an Automatisierungssystemen berücksichtigen
 | 3 bis 5 | 
| 14 | Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)
 | h)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen verlegen und montierenj)Baugruppen der Regelungstechnik montieren und justieren
 |  | 
| 15 | Konfigurieren und Programmieren von
 Automatisierungssystemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)
 | e)komplexe Steuerungen anpasseng)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen konfigurierenh)Netzwerkbetriebssysteme und Netzwerke konfigurieren und parametriereni)Komponenten der Informationstechnik und Automatisierungstechnik konfigurieren und parametrierenj)Anwendungsprogramme für Leitsysteme und Datennetze konfigurieren und parametrieren
 |  | 
| 16 | Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)
 | a)Leitsysteme, Visualisierungssysteme und Datennetze von Maschinen- oder Prozesssteuerungen in Betrieb nehmen und anpassenb)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmene)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betriebs- und anlagenspezifischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen und prüfenf)Inbetriebnahmeprotokolle erstellen und Anlagen übergeben
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| Zeitrahmen 10 | 
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)
 | j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
 |  | 
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)
 | k)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
 |  | 
| 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)
 | b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
 |  | 
| 16 | Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)
 | d)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen
 | 2 bis 4
 | 
| 17 | Instandhalten und Optimieren von
 Automatisierungssystemen
 (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)
 | a)Prozessgrößen erfassen und auswertenc)systematisch-methodische Fehlersuche an komplexen Automatisierungssystemen durchführen, Fehler beseitigend)Versionswechsel der Software durchführenf)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben, Vorschriften und Prozessabläufe warten und instand setzeng)Steuerungen und Regelungen optimierenh)automatisierte Anlagen und Systeme unter Berücksichtigung der Produktqualität und des Herstellverfahrens einrichten und überwacheni)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
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| Zeitrahmen 11 | 
| 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 15 Absatz 1 Nummer 18)
 | a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenf)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentiereng)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, insbesondere Qualitätssicherungssysteme anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenh)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstelleni)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternj)Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
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 10 bis 12
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|  |  | k)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenl)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenm)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
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