Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau* (Industriekaufleuteausbildungsverordnung - IndKflAusbV) § 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“,