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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau* (Industriekaufleuteausbildungsverordnung - IndKflAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“,
2.
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.