Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft und mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007 außer Kraft.