Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit (Informationssicherheits-Fortbildungsprüfungsverordnung - InSiFPrV) § 3Inhalt der Prüfung
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“ nach § 4 statt.