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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2022 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 - InsoGeldFestV 2022)
§ 1
Umlagesatz
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2022 beträgt 0,09 Prozent.
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