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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld (Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung)
§ 1 Pauschalierung sonstiger Kosten

Die sonstigen Kosten, die mit der Erbringung des Insolvenzgeldes zusammenhängen, werden pauschaliert.