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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten 1 (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV)
§ 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.