§ 3 | Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten |
§ 4 | Ausrichtung an der Strategie des Instituts |
§ 5 | Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme |
§ 6 | Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes |
§ 7 | Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile |
§ 8 | Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung |
§ 9 | Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten |
§ 10 | Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen |
§ 11 | Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten |
§ 12 | Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme |
§ 13 | Information über die Vergütungssysteme |
§ 14 | Anpassung bestehender Vereinbarungen |
§ 15 | Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses |
§ 16 | Offenlegung |