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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung - IntermErsAufwV)
§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer

Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.