(Fundstelle: BGBl. I 2003, 726 - 727)
A. 
Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.5, 2.1 und 2.3 Lernziele a bis d sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 4, 5 und 6 erfolgen.
B. 
1. Ausbildungsjahr 
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele b und e, 
- 3.3
- Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziel b, 
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur, 
- 1.2
- Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziele a bis d und f bis h, 
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- Umweltschutz 
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 6.1
- Depotführung, Lernziele a und b, 
- 6.2
- Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr, 
- 6.3
- Meldewesen und Statistik 
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 4.1
- Betriebliches Rechnungswesen, 
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele a bis c, e, f und o, 
- 4.4
- Fondsreporting und -controlling, Lernziele b, c und e, 
- 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele b und c, 
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr 
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 6.1
- Depotführung, Lernziele c bis e, 
- 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele a, d und e, 
- 2.3
- Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f, 
- 3.3
- Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziele a und c, 
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele a, c und d, 
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n, 
- 4.3
- Wertentwicklungsberechnung 
zu vermitteln 
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele c, e und f, 
- 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele b und c, 
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 5.1
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele a bis g, 
- 5.2
- Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele e bis g, 
- 5.3
- Handel und Abwicklung, Lernziele a und b, 
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 
zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr 
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele d und g, 
- 4.4
- Fondsreporting und -controlling, Lernziele a und d, 
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d, 
zu vermitteln 
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b, 
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n, 
- 4.3
- Wertentwicklungsberechnung, 
- 4.4
- Fondsreporting und -controlling, Lernziele c und e, 
- 2.2
- Arbeitsorganisation 
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 5.1
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele h und i, 
- 5.2
- Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele a bis d, h bis k, 
- 5.3
- Handel und Abwicklung, Lernziele c bis f, 
zu vermitteln 
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 5.1
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele c, e bis g, 
- 5.2
- Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziel g, 
fortzuführen. 
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziel f, 
- 3.2
- Marketinginstrumente, 
- 1.2
- Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziel e, 
zu vermitteln 
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
- 2.3
- Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f, 
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele c und d, 
- 3.3
- Anlegerschutz im Vertrieb 
fortzuführen.