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N-Lex
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
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Abschnitt 1
Vorrang für Investitionen
§ 1 Grundsatz
§ 2 Aussetzung der Verfügungsbeschränkung, investive Maßnahmen
§ 3 Besonderer Investitionszweck
Abschnitt 2
Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
§ 4 Verfahren
§ 5 Anhörung des Anmelders
§ 6 Unterrichtung der Gemeinde
§ 7 Entscheidung
Abschnitt 3
Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
§ 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
§ 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
§ 10 Vollziehung des Investitionsvorrangbescheids
§ 11 Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
§ 12 Rechtsschutz und Sicherung von Investitionen
Abschnitt 4
Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
§ 13 Grundsatz
§ 14 Verlängerung der Durchführungsfrist
§ 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
Abschnitt 5
Ausgleich für den Berechtigten
§ 16 Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
§ 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
Abschnitt 6
Besondere Verfahren
§ 18 Vorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen
§ 19 Öffentliches Bieterverfahren
§ 20 Vorhaben auf mehreren Grundstücken
§ 21 Investitionsantrag des Anmelders
§ 21a Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
§ 21b Vereinfachte Rückübertragung
Abschnitt 7
Schlußbestimmungen
§ 22 Grundstücke und Gebäude nach Liste C
§ 23 Gerichtliche Zuständigkeit
§ 24 Zuständigkeitsregelungen, Abgabe
§ 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
§ 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze
§ 27 Antragsfrist
§ 28 Überleitungsvorschrift
§ 29 Verordnungsermächtigung
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