Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) § 9Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.