eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen überwacht werden soll beziehungsweise sollen:
- a)
die Verpflichtung, einer bestimmten Behörde jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen,
- b)
die Verpflichtung, bestimmte Orte, Plätze oder festgelegte Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland oder im anderen Mitgliedstaat nicht zu betreten,
- c)
die Verpflichtung, sich, gegebenenfalls zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort aufzuhalten,
- d)
eine Verpflichtung, mit der das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt wird,
- e)
die Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Behörde zu melden,
- f)
die Verpflichtung, den Kontakt mit bestimmten Personen zu meiden,
- g)
die Verpflichtung, sich bestimmter Aktivitäten, die mit der zur Last gelegten Straftat im Zusammenhang stehen, zu enthalten,
- h)
die Verpflichtung, einen bestimmten angemessenen Geldbetrag zu hinterlegen oder eine andere Sicherheitsleistung zu erbringen, entweder in festgelegten Raten oder als Gesamtbetrag,
- i)
die Verpflichtung, den Kontakt mit bestimmten Gegenständen, die mit der zur Last gelegten Straftat im Zusammenhang stehen, zu meiden.