(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2240)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 und 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ die Benennung, die Themenstellung, die Bewertung und die Note,
- 2.
zum Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“
- a)
Benennung, Themenstellungen und Bewertungen für die drei Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils sowie
- b)
das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils,
- 3.
zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
- a)
Benennung, Themenstellungen und Bewertungen für die zwei Situationsaufgaben,
- b)
Benennung, den für die praktische Demonstration gewählten Anwendungsfall und dessen Bewertung sowie
- c)
das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Vorliegen des Nachweises nach § 24,
- 8.
Befreiungen nach § 36.