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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung)
Anlage 2 (zu den §§ 22 und 35)
Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2240)


Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 und 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
1.
zum Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ die Benennung, die Themenstellung, die Bewertung und die Note,
2.
zum Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“
a)
Benennung, Themenstellungen und Bewertungen für die drei Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils sowie
b)
das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils,
3.
zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
a)
Benennung, Themenstellungen und Bewertungen für die zwei Situationsaufgaben,
b)
Benennung, den für die praktische Demonstration gewählten Anwendungsfall und dessen Bewertung sowie
c)
das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils,
4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
6.
die Gesamtnote in Worten,
7.
Vorliegen des Nachweises nach § 24,
8.
Befreiungen nach § 36.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)