Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung oder Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung (IT-Beratung-Fortbildungsprüfungsverordnung - ITBFPrV) § 3Inhalt der Prüfung
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“ nach § 4 statt.