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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG)
§ 9
Zuständigkeit
Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
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