(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
- 2.
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
- 3.
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
- 4.
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
- 5.
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
- 7.
Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
- 8.
Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen,
- 9.
Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
- 10.
Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
- 11.
Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
- 12.
Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur,
- 13.
IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
- 14.
Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung und
- 15.
Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln.