(1) Im Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Hard- und Software sowie Dienstleistungen zu beschaffen,
- 2.
Produktinformationen einzuholen und Angebotsvergleiche durchzuführen,
- 3.
Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
- 4.
Kundeninformationen aufzubereiten und für vertriebliche Zwecke zu nutzen,
- 5.
eine Kalkulation zu erstellen,
- 6.
die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
- 7.
die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.