Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge - JüdMilSeelsG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

JüdMilSeelsG

Ausfertigungsdatum: 10.07.2020

Vollzitat:

"Gesetz über die jüdische Militärseelsorge vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1664)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 17.7.2020 +++)
(+++ Text des Vertrages siehe: JüdMilSeelsVtr +++)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.