Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge - JüdMilSeelsG) Art 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.