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Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

JArbSchUV

Ausfertigungsdatum: 16.10.1990

Vollzitat:

"Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221), die durch Artikel 19 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist"

Stand:Geändert durch Art. 19 V v. 11.12.2024 I Nr. 411

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 2.1990 +++)
Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Durchführung der Untersuchungen

(1) Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen zu beurteilen, ob dessen Gesundheit und Entwicklung durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird, ob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung erforderlich ist oder ob besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen nötig sind (§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz).
(2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der abschließenden Beurteilung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Untersuchungsberechtigungsschein

Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 3 Erhebungsbogen

Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 4 Untersuchungsbogen

(1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a zu verwenden.
(2) Der Arzt hat die Untersuchungsbogen 10 Jahre aufzubewahren.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 5 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 zu verwenden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 6 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 zu verwenden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 7 Übermittlung von Unterlagen

Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die in den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1 Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)


– vom Personensorgeberechtigten1 auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;2
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
              
  UBS-ID           
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
 Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
 Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

 
 Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
   
Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
 Augenkrankheiten Ohrenkrankheiten Anfallsleiden
 Asthma Herz-Kreislauf-Krankheiten Zuckerkrankheit
 Knochen-Gelenk-Krankheiten Hautkrankheiten Allergien
 andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________
 Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________
 wann: ______________________________________________
  noch Beschwerden/Folgen
 welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
 Husten Atemnot Kopfschmerz
 Schwindel Ohnmacht Hautausschläge
 Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
 Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________
A.4
 Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.



     
(Datum) (Unterschrift des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
1
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
2
Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.
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Anlage 1a Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44)


– vom Personensorgeberechtigten3 auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;4
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
              
  UBS-ID           
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
 Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
 Berufliche Tätigkeit

Arbeitgeber mit Anschrift
 
 Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
 Bisherige Untersuchungen (Jahr/Monat)

Name und Anschrift des Arztes
 
    
Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
 Augenkrankheiten Ohrenkrankheiten Anfallsleiden
 Asthma Herz-Kreislauf-Krankheiten Zuckerkrankheit
 Knochen-Gelenk-Krankheiten Hautkrankheiten Allergien
 andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________
 Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________
 wann: ______________________________________________
  noch Beschwerden/Folgen
 welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
 Husten Atemnot Kopfschmerz
 Schwindel Ohnmacht Hautausschläge
 Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
 Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________
A.4
 Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________
A.5
Arbeitsunfähigkeit insgesamt
 1 bis 6 Tage
 7 bis 14 Tage
 mehr als 14 Tage 
A.6
Gibt es seit Arbeitsbeginn tätigkeitsbezogene Gesundheitsstörungen? ________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Arbeits-/Ausbildungsbeginn.



     
(Datum) (Unterschrift des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
3
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
4
Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45)


Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum5

Tag der Untersuchung: _____________________
Zutreffendes bitte ankreuzen.
B
Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:
B.1
Größe (cm) ______________       Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________
B.2
Haut Ekzem Akne Sonstiges: _______________
B.3
Visus eingeschränkt ausreichend mit Sehhilfe korrigiert
B.4
Farbtüchtigkeit
(pseudoisochromatische
Farbtafeln oder Testgerät)
 rot/grün gestört andere Störung: ___________
B.5
Hörvermögen rechts eingeschränkt links eingeschränkt
B.6
Lungen Nebengeräusche Sonstiges: _______________
B.7
Herz-Kreislauf Rhythmusstörungen pathologisches Geräusch Sonstiges: _______________
 Puls im Sitzen (n/min)___________
 Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________
 Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________
B.8
Abdomen Druckschmerz Bruch/-anlage pathologische Resistenz
  Sonstiges: _____________________________
B.9
Wirbelsäule statische Auffälligkeiten Bewegungseinschränkungen ______________________
B.10
Extremitäten Durchblutungsstörung ____________________________________________________
  Bewegungseinschränkungen ______________________________________________
  Sensibilitätsstörung ______________________________________________________
  Kraftminderung _________________________________________________________
B.11
Psyche/zentrales Nervensystem    grobe Auffälligkeit ___________________________________
B.12
Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum
______________________________________________________________________________________
B.13
 sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert
 Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________
Fachrichtung: ________________________________________________________________________



__________
5
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Untersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2a Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46)


Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum6

Tag der Untersuchung: _____________________
Zutreffendes bitte ankreuzen.
B
Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:
B.1
Größe (cm) ______________       Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________
B.2
Haut Ekzem Akne Sonstiges: _______________
B.3
Visus eingeschränkt ausreichend mit Sehhilfe korrigiert
B.4
Farbtüchtigkeit
(pseudoisochromatische
Farbtafeln oder Testgerät)
 rot/grün gestört andere Störung: ___________
B.5
Hörvermögen rechts eingeschränkt links eingeschränkt
B.6
Lungen Nebengeräusche Sonstiges: _______________
B.7
Herz-Kreislauf Rhythmusstörungen pathologisches Geräusch Sonstiges: _______________
 Puls im Sitzen (n/min)___________
 Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________
 Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________
B.8
Abdomen Druckschmerz Bruch/-anlage pathologische Resistenz
  Sonstiges: _____________________________
B.9
Wirbelsäule statische Auffälligkeiten Bewegungseinschränkungen ______________________
B.10
Extremitäten Durchblutungsstörung ____________________________________________________
  Bewegungseinschränkungen ______________________________________________
  Sensibilitätsstörung ______________________________________________________
  Kraftminderung _________________________________________________________
B.11
Psyche/zentrales Nervensystem    grobe Auffälligkeit ___________________________________
B.12
Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum
______________________________________________________________________________________
B.13
Angaben zur Arbeitsvorgeschichte:
Wegdauer zu/von der Arbeitsstätte: ______________. Beginn und Ende der Arbeitszeit: _______________. Wechselschicht 
Sind seit Arbeitsaufnahme gesundheitliche Beschwerden aufgetreten und wenn ja, wurden diese in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit gebracht?
_______________________________________________________________________________________
Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden? Wenn ja, weshalb?
_______________________________________________________________________________________
 sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert
 Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________
Fachrichtung: ________________________________________________________________________



__________
6
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 3 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten7



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 47)


Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen
(Versichertenstammdaten)

Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten
nicht beschäftigt werden.
 
    
Zutreffendes bitte ankreuzen.
  Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) 
  Erste Nachuntersuchung
(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
  Weitere Nachuntersuchung
(gem. § 34 JArbSchG)
  Außerordentliche Nachuntersuchung
(gem. § 35 JArbSchG)
  Angeordnete Nachuntersuchung
(gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
 Überwiegendes Stehen.
 Überwiegendes Gehen.
 Überwiegendes Sitzen.
 Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________
 Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.
 Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.
 Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen
(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________
 Arbeiten mit physikalischen Belastungen
(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________
 Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,
Rauch ___________________________________________________________________________________
 Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.
 Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.
 Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________
Das wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist
Normalbefund
Eine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Absatz 1 JArbSchG wird angeordnet:
  nach Ablauf von Monaten __________________________
  spätestens bis zum _______________________________
Es wird empfohlen, dass der Jugendliche sich möglichst bald einem Arzt/Zahnarzt vorstellt, wegen
_______________________________________________________________________________________
Empfehlungen: ________________________________________________________________________________


   
(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung) (Unterschrift des untersuchenden Arztes)
Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.



__________
7
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 4 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber8



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 48)


Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen9
(Versichertenstammdaten)

Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden. 
    
Zutreffendes bitte ankreuzen.
  Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) 
  Erste Nachuntersuchung
(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
  Weitere Nachuntersuchung
(gem. § 34 JArbSchG)
  Außerordentliche Nachuntersuchung
(gem. § 35 JArbSchG)
  Angeordnete Nachuntersuchung
(gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
 Überwiegendes Stehen.
 Überwiegendes Gehen.
 Überwiegendes Sitzen.
 Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________
 Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.
 Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.
 Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen
(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________
 Arbeiten mit physikalischen Belastungen
(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________
 Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,
Rauch ___________________________________________________________________________________
 Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.
 Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.
 Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________


   
(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung) (Unterschrift des untersuchenden Arztes)
Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.



__________
8
Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber gem. § 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren.
9
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.