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Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten *

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Abschlussprüfung
  § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 7 Inhalt des Teiles 1
  § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
  § 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“
  § 10 Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“
  § 11 Inhalt des Teiles 2
  § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 13 Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“
  § 14 Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“
  § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Schlussvorschriften
  § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten