(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren,
- 2.
Zivilprozessverfahren begleiten,
- 3.
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren,
- 4.
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen,
- 5.
Insolvenzverfahren umsetzen,
- 6.
Familiensachen bearbeiten,
- 7.
Nachlasssachen bearbeiten,
- 8.
betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten,
- 9.
Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen und
- 10.
Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen.