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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten * (Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung - JFAngAusbV)
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.