1 | Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Haftliste führen, Einhaltung der Haftprüfungstermine überwachen und Maßnahmen einleiten - c)
Ladungen, Ersuchen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen - d)
Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle und andere Entscheidungen ausfertigen, beglaubigen und signieren - e)
Bewährungsverfahren einleiten, insbesondere Bewährungsauflagen und -weisungen erfassen und überwachen - f)
Protokolle führen, insbesondere in Hauptverhandlungen, Anhörungen, Haftprüfungen und im ermittlungsrichterlichen Verfahren - g)
Asservate registrieren, geeignet verwahren, Vernichtung oder Rückgabe veranlassen - h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - i)
Rechtskraftbescheinigungen erstellen - j)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| 20 | |
2 | Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Mahnverfahren übernehmen - c)
Ladungen vornehmen - d)
Entwürfe für Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen - e)
im Prozesskostenhilfe-Verfahren mitwirken, Ratenzahlung veranlassen und überwachen - f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen - j)
Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
| 20 | |
3 | Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen anwenden - b)
Haftbefehle vorbereiten - c)
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ausfertigen sowie die Vermittlung der Zustellung veranlassen - d)
über die zur Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag, insbesondere einen Räumungsschutzantrag, erforderlichen Unterlagen informieren und auf Vollständigkeit der Unterlagen hinwirken - e)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - f)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - g)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| 4 | |
4 | Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anwenden - b)
Terminsbestimmung ausführen - c)
Beteiligtenliste und Vorblatt führen - d)
Beschlüsse ausfertigen, beglaubigen und signieren - e)
Verfügungen und Anordnungen umsetzen - f)
Eintragungsersuchen siegeln oder signieren und mit Grundakte an das Grundbuchamt versenden - g)
Bietinteressenten über den Ablauf des Versteigerungstermins informieren - h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - i)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - j)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen - k)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 6 |
5 | Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vorschriften anwenden - b)
auf die zur Prüfung eines Insolvenzantrages erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf die Kostendeckung hinwirken - c)
Beschlüsse, Verfügungen und Auszüge aus der Insolvenztabelle ausfertigen, beglaubigen oder signieren - d)
Veröffentlichungen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen - e)
vollstreckbare Ausfertigungen aus der Insolvenztabelle erteilen - f)
Berichtigungen in der Insolvenztabelle vorbereiten und vornehmen - g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - h)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 10 |
6 | Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Ladungen vornehmen - c)
Entwürfe für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen - d)
Aktenvermerke anfertigen und Maßnahmen einleiten - e)
im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren mitwirken sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen - f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen - j)
Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
| | 16 |
7 | Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Verfügungen von Todes wegen amtlich verwahren, insbesondere Verwahrnummer erteilen, Daten an das Zentrale Testamentsregister übermitteln - c)
Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen vorbereiten, insbesondere Anträge aufnehmen und prüfen - d)
die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Unterlagen ermitteln und auf Vollständigkeit hinwirken - e)
Protokoll für eine Erbschaftsausschlagung vorbereiten - f)
Beschlüsse, Erbscheine, Zeugnisse und weitere Urkunden in Nachlasssachen ausfertigen, beglaubigen oder signieren - g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - h)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 10 |
8 | betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Betreuungsanregungen zu Protokoll aufnehmen - c)
Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen aus dem Zentralen Vorsorgeregister ermitteln - d)
Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen registrieren - e)
Erlassvermerke anbringen - f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen - h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
| | 8 |
| | - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen - j)
Protokolle fertigen
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9 | Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Anmeldungen in Akten aufnehmen, Beteiligte erfassen und Eintragungstext vorbereiten - c)
Eintragungen, insbesondere Insolvenzvermerke, vornehmen - d)
Listen zur Beauskunftung veröffentlichen - e)
Eintragungsverfügungen einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung ausführen - f)
Registerausdrucke sowie Abschriften der zum Register eingereichten Dokumente erteilen - g)
Einsicht in Register gewähren - h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - i)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
| | 10 |
10 | Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Eingänge präsentieren und weiterverarbeiten - c)
Eintragungen im Grundbuch vorbereiten und vollziehen - d)
Grundbuchausdrucke erteilen - e)
Grundpfandrechtsbriefe behandeln - f)
berechtigtes Interesse prüfen und Einsicht in das Grundbuch gewähren - g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - h)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen - i)
Anträge, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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