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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe
§ 2 

Die Statistik erfaßt bei den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen und den privaten gewerblichen Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen
1.
die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter einschließlich der nebenamtlich Beschäftigten mit Name, Alter, Geschlecht, Berufsausbildungsabschluß, Stellung im Beruf, Art der Beschäftigung und Arbeitsbereich,
2.
die in der außerschulischen Jugendarbeit tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter nach Zahl und Altersgruppen,
3.
die Art des Trägers und der Einrichtung oder Geschäftsstelle sowie die Zahl der verfügbaren Plätze.