zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
§ 14
Gebühren
Die Stiftung kann nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren und sonstige Entgelte für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für Veranstaltungen erheben.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular