Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kälteanlagenbauer-Handwerk (Kälteanlagenbauermeisterverordnung - KälteanlMstrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.