Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kürschner-Handwerk (Kürschnermeisterverordnung - KürMstrV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.