Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk
§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin wird staatlich anerkannt.