Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen,
- 6.
Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern,
- 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen,
- 10.
Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
Nähen von Werkstücken,
- 12.
Fertigen von Werkstücken,
- 13.
Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen,
- 14.
Qualitätssicherung.