Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1986, 433 - 434
Herkunftsland: .........................................................
Zuständiges Ministerium: ...............................................
Ausstellende Behörde: ..................................................
I.   Angaben zur Identifizierung der Ware
     Bezeichnung des Labaustauschstoffes: ..............................
     Chargennummer(n): .................................................
     Art der Verpackung: ...............................................
     Anzahl der Packstücke der Sendung: ................................
     Menge der Ware nach Volumen oder Gewicht: .........................
     Kennzeichnung der Sendung: ........................................
II.  Herkunft der Ware
     Name und Anschrift des Herstellungsbetriebes: .....................
     Name und Anschrift des Absenders: .................................
III. Bestimmung der Ware
     Name und Anschrift des Empfängers: ................................
     Die Ware wird versandt von ........................................
                                              (Versandort)
                           nach ........................................
                                          (Bestimmungsort)
IV.  Bescheinigung
     Die unterzeichnete zuständige Behörde bescheinigt, daß die
     vorstehend bezeichnete Ware
     1. in dem oben bezeichneten Herstellungsbetrieb hergestellt worden
        ist, dieser Betrieb amtlich zugelassen ist und amtlich überwacht
        wird;
     2. hinsichtlich ihrer Herstellung und Zusammensetzung dem
        Labaustauschstoff entspricht, für den der Nachweis der
        gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht und von .......... *)
        durch Mitteilung vom ...........................................
        als ausreichend angesehen worden ist;
     3. hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch
        Untersuchung jeder Charge geprüft ist und
        a) toxische Eigenschaften,
        b) entwicklungsfähige, für die Herstellung verwendete Mikro-
           organismen und entwicklungsfähige pathogene Mikroorganismen
           und
        c) Stoffe mit antibiotischer Wirkung, die therapeutisch
           angewendet werden oder zu therapeutisch angewendeten Stoff-
           klassen gehören,
     nicht nachgewiesen worden sind.
 
........................................................................
    (Ort und Datum)        (Dienstsiegel)       (zuständige Behörde)